Besuchsdienst
Zweck der Besuche
Die besuchten Personen werden regelmässig und über eine längere Zeitdauer besucht. Beim Besuch steht vor allem die Beziehung zu der besuchten Person im Vordergrund. Kontakte, die bei einem notwendig werdenden Spitalaufenthalt oder Heimaufenthalt bereits bestehen, werden nach Möglichkeit weitergeführt.
Die Besuche können inhaltlich verschieden ausgestaltet sein. Zum Beispiel plaudern, vorlesen, spazieren, spielen, u.a. Es wird für jeden Besuch sorgfältig abgeklärt (durch die Leiterin des Besuchsdienstes), welche Aktivitäten sinnvoll und notwendig sind.
Einsätze
Nach Vereinbarung und Vermittlung durch die Leiterin des Besuchsdienstes.
Schweigepflicht
Die Besucherinnen und die Besucher unterliegen der Schweigepflicht. Diese bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit im Besuchsdienst bestehen.
Pro Senectute Kanton Zürich: Diese Dienstleistung ist vom Bundesamt für Sozialversicherungen teilsubventioniert, weil sie in besonderem Masse die Selbstständigkeit und Autonomie von älteren Menschen fördert.
Information und Anmeldung:
Regula Locher
Triangel, Senioren-Kontaktstelle
Forchstrasse 99, 8704 Herrliberg
Telefon 043 277 54 00
E-Mail: triangel@pszh.ch